
Neue Corona-Bestimmungen
Touristen in Mecklenburg-Vorpommern müssen bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorlegen. In touristische Beherbergung mit Gemeinschaftsräumen (z. B. Hotel, Campingplatz) muss der Test alle drei Tage erneut werden.
In Hotels und anderen Beherbergungsstätten gelten ab der Warnstufe „Orange“ die 2G-Plus-Regel. Das heißt, sie dürfen nur von Geimpften und Genesenen genutzt werden, die zusätzlich noch einen Negativtest vorlegen müssen.
Dienstlich, beruflich und geschäftlich Reisende, die weder geimpft noch genesen sind, müssen bei der Anreise einen negativen Coronatest vorlegen und diesen alle drei Tage aktualisieren.
Die Corona-Warnampel des Landes stuft die Region Vorpommern-Rügen „Rot+“ ein. Es gilt eine 2G-Plus-Regel unter anderem bei der Anreise nach Mecklenburg-Vorpommern, in der Innengastronomie, bei Veranstaltungen, touristische Betriebe, Messen sowie in Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
2G-Plus - Warnstufe "Rot+" in Vorpommern-Rügen
Das bedeutet: Zugang haben nur Geimpfte und Genesene und sie müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Test vorlegen, um die Einrichtung nutzen zu können.
Der Lagebericht des LAGuS wird täglich um 17:00 Uhr aktualisiert. Es werden somit die aktuellen Corona-Zahlen des Vortages dargestellt.
Zusammenfassung Warnstufe Rot
Stufe Rot gilt landesweit
Die Corona-Ampelstufe Rot gilt auch in den Landkreisen und kreisfreien Städten, die eine niedrigere Warnstufe aufweisen. In Landkreisen und kreisfreien Städte, die in der Warnstufe Rot+ sind, gelten auch weiterhin die Regeln und Maßnahmen dieser höheren Warnstufe.
Cafés, Restaurants | 2G+ |
Friseure | 3G |
Fitnessstudio | 2G+ |
Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Clubs, Diskotheken | geschlossen |
Indoor-Freizeiteinrichtungen | geschlossen |
Gottesdienste (religiöse Zusammenkünfte) | 3G |
Einzelhandel außerhalb der Grundversorgung | 2G |
Kulturelle Ausstellungen, Museen (Innenbereiche) |
geschlossen |
Tanzveranstaltungen | Untersagt |
Veranstaltungen (Innen-, Außenbereich) |
Untersagt |
Was heißt 2G-Plus?
Bei roter Ampel gilt die 2G-Plus-Regel für praktisch alle Bereiche, Einrichtungen und Veranstaltungen, die (sich) drinnen befinden bzw. stattfinden, teilweise sogar draußen.
Unter 2G-Plus erhalten ausschließlich Geimpfte und Genesene Zutritt, wenn sie zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Testnachweis vorzeigen. Für Kinder und Jugendliche gibt es z.T. Erleichterungen.
Sie weisen mit dem Schülerausweis nach, dass sie regelmäßig getestet werden. Dies gilt während der Schulzeit. In den Ferien sind Testungen auch von Schülerinnen und Schülern nötig.
Informationen vom Landkreis Vorpommern-Rügen
Kinder unter 7 Jahre | Kinder 7 - 12 Jahre 3 Monate | Jugendliche 12 Jahre 3 Monate - 18 Jahre |
Kein Nachweis nötig | Lichtbildausweis + Negativtest | ohne vollständige Impfung mit negativ Test + Lichtbildausweis; mit vollständiger Impfung mit Negativtest |
Medizinische Kontraindikation, Schwangere
Benötigen einen Negativtest und ein ärztliches Attest.
Keine Testpflicht nach Booster-Impfung
Menschen mit einer Booster-Impfung in MV sind von der 2G-Plus-Testpflicht befreit. Jedoch muss die Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen.