Corona-Regeln in MV aufgehoben
Es gelten weder Masken- noch Testpflichten. Eine Maskenpflicht besteht nur noch im öffentlichen Nahverkehr, Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen.
In Gaststätten und Geschäften sowie bei Veranstaltungen kann im Rahmen des Hausrechts auch weiterhin eine Maskenpflicht oder/und eine Testpflicht bestehen.